Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Regelung zum sogenannten „Deal“ im Strafprozess grundsätzlich gebilligt. Jedoch müssten sich Richter und Staatsanwälte dabei stärker an Recht und Gesetz halten. Bislang gebe es ein „erhebliches Vollzugsdefizit“. Mit der am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Entscheidung hob der Zweite Senat zugleich die Strafurteile gegen drei Beschuldigte auf (2 BvR 2628/10 u.a.). […]
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