Auf der Verpackung von Lebensmitteln dürfen Anbieter keine Zutaten abbilden, die nicht in dem Produkt enthalten sind – auch nicht, wenn sich das Fehlen aus der Zutatenliste ergibt. So entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH). Er gab damit dem Verbraucherzentrale Bundesverband Recht, der wegen eines aromatisierten Früchtetees gegen die Firma Teekanne geklagt hatte. Auch die […]
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